Eintrag in das Vereinsregister

Am 09.08.2010 erreicht uns die Nachricht, dass der JHBFV in das Vereinsregister beim Amtsgericht Waiblingen eingetragen wurde. Somit ist die Gründungsprozedur erfolgreich abgeschlossen.

Freistellungsbescheid

Das Finanzamt Waiblingen erteilt dem neu gegründeten Förderverein die Gemeinnützigkeit mit einer vorläufigen Freistellungsbescheinigung.